Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht

Der Arbeitsmarkt im Vereinigten Königreich ist flexibel und weniger reguliert als in anderen europäischen Ländern. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Großbritannien und Nordirland sollen einerseits die Arbeitnehmer schützen und andererseits den Arbeitgebern genügend Spielraum für einen effektiven Ablauf des Unternehmens gewährleisten.

 

In Großbritannien und Nordirland sind viele qualifizierte Fachkräfte beschäftigt und werden kontinuierlich ausgebildet. Vier der Top-Universitäten Europas befinden sich auf der britischen Insel. Hoch qualifiziertes Personal stellt für viele Unternehmen ein wichtiges Argument für die Wahl des Wirtschaftsstandortes dar. Aus diesem Grund hat sich eine beträchtliche Anzahl namhafter internationaler Firmen unterschiedlichster Branchen im Vereinigten Königreich angesiedelt. Um nur wenige Beispiele zu nennen: Oracle, Microsoft, Toyota, Honda, Coca Cola, Sony oder Novartis Pharma haben stark in Großbritannien investiert.

 

Im internationalen Vergleich sind die Arbeitskosten auf der Insel wettbewerbsfähig. Dies betrifft nicht nur den Dienstleistungssektor, sondern auch die produzierende Industrie. Gehälter und Löhne sind niedriger als in anderen europäischen Ländern. Jedoch ist die Höhe der Arbeitskosten immer abhängig von der Region. In London sind diese bei weitem am höchsten, im Nordosten Englands oder in Wales sind sie eher niedrig.

 

Grundzüge arbeitsrechtlicher Gegebenheiten in Großbritannien und Nordirland

Im Vereinigten Königreich existiert eine gesetzliche Mindestlohnregelung, die alle Arbeitnehmer mit einbezieht. Ein landesweit einheitliches Rentenalter gibt es hingegen nicht. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Gegebenheiten sieht es in Großbritannien und Nordirland wie folgt aus: Alle Erwerbstätigen - bis auf die Geringverdiener - sind sozialversicherungspflichtig. Beim Sozialamt werden die Registrierungen durchgeführt, der Arbeitgeber erhält die Sozialversicherungsnummer und kümmert sich anschließend um alle Formalitäten. Auch Selbstständige sind im Vereinigten Königreich sozialversicherungspflichtig.

 

Großbritannien und Nordirland bieten ihren Bürgern ein staatliches Gesundheitssystem. Die Registrierung für das „National Health Service" erfolgt im jeweiligen örtlichen Gesundheitszentrum. Die Behandlungen sind bei den staatlichen Einrichtungen kostenlos. Sehhilfen, Zahnersatz und bestimmte Medikamente sind zuzahlungspflichtig.

 

Arbeitgeber sind in Großbritannien und Nordirland nicht verpflichtet einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Beschäftigungsbedingungen einig, kommt ein Vertag zustande. Eine Mindestkündigungsfrist ist in Großbritannien gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub und einen arbeitsfreien Tag pro Woche. Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden pro Woche.

 

Unternehmen können ihren Beschäftigten weitere soziale Leistungen anbieten. Ob es sich dabei um private Krankenversicherungen, Programme für eine Betriebsrente oder um Kinderbetreuung handelt - es liegt immer im Ermessen der einzelnen Firmen.

 

Grundsätzlich steuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer in Großbritannien und Nordirland. Für die Erhebung der Lohnsteuer gibt es drei unterschiedliche Steuersätze in Höhe von 10, 22 und 40 Prozent. Der jeweilige Steuersatz wird durch die Höhe des Einkommens ermittelt.

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