Steuern

Das britische Steuersystem umfasst das gesamte Königreich. Bis auf die Kanalinseln und die Isle of Man - diese besitzen eine eigenständige Finanzverfassung. Großbritanniens Steuersystem kennt vier Steuerkategorien: Es werden Steuern auf Einkommen und Gewinne erhoben. Dabei wird nicht zwischen Haupt- und Nebeneinkünften unterschieden. Ebenso auf Ausgaben. Hinzu kommen Besitzsteuern und Erbschaft- und Schenkungssteuern. Gewerbesteuern sind im Vereinigten Königreich nicht bekannt.

 

Wer in Großbritannien Einkünfte erzielt, ist automatisch steuerpflichtig. Der Arbeitgeber zieht die Einkommenssteuer vom Gehalt oder Lohn ab und reicht diese automatisch an die Steuerbehörde weiter. Ein Steuerfreibetrag ist - wie in Deutschland - gegeben. Insgesamt kennt die britische Einkommenssteuer lediglich drei Steuertarife. Diese richten sich jeweils nach der Höhe des Einkommens, dem so genannten „Pay As You Earn-Prinzip". Die Tarife liegen bei 10, 22 und 40 Prozent.

 

Wer in Großbritannien Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, der muss auf die Zinsen eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 20 Prozent zahlen. Dividenden wiederum unterliegen keiner Kapitalertragssteuer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in Großbritannien die Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung an die Steuerbehörde abführen. Auch Selbstständige sind sozialversicherungspflichtig. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Beitragskategorien.

 

Ausländer, die in Großbritannien arbeiten und dort auch ihren Wohnsitz haben, zahlen Steuern an Großbritannien. Damit die Einkünfte nicht zweifach besteuert werden, hat Großbritannien Vereinbarungen zur Doppelbesteuerung mit Ländern in der Europäischen Union abgeschlossen.


Umsatzsteuer für Unternehmen und Privathaushalte

In UK gibt es die Value Added Tax (VAT). Jene ist der deutschen Umsatzsteuer sehr ähnlich. Der Umsatzsteuersatz beträgt in Großbritannien 17,5 Prozent für Dienstleistungen und Waren. Von dieser Steuer befreit sind beispielsweise Bücher, Lebensmittel, Versicherungen oder Bankdienstleistungen. Strom und Heizöl werden mit nur fünf Prozent für Privathaushalte versteuert. Registrierte Unternehmen sind umsatzsteuerpflichtig. Beläuft sich der Umsatz eines Unternehmens auf mehr als 55.000 GBP in den letzten zwölf Monaten, müssen diese automatisch Umsatzsteuern zahlen. Wer weniger umsetzt, kann sich freiwillig registrieren lassen.

 

Bürger in Großbritannien müssen darüberhinaus Steuern an die Gemeinde richten, in der sie leben. Die Höhe der so genannten „council tax" setzt sich aus dem Einkommensstand der einzelnen Bürger und deren Grundstücks- oder Wohnungswert zusammen.

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