Firmengründung

Was für Deutschland die GmbH ist, ist für das Vereinigte Königreich die Limited. Im Gegensatz zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf die englische Limited Aktien besitzen, diese auch verschenken oder verkaufen. Für Aktien werben ist jedoch verboten. Ein beabsichtigter Börsengang unterliegt in Großbritannien bestimmten Bedingungen. So sind Unternehmen, die an die Börse wollen, an höhere Auflagen gebunden. Diese heißen „Public Ltd. Company" und unterscheiden sich von den recht unkomplizierten privaten Firmengründungen, den so genannten „Private Ltd.".

 

Wer in Großbritannien/UK eine Firmengründung vorhat, wird sich mit weitaus weniger bürokratischem Aufwand auseinandersetzen müssen als in Deutschland. Im Durchschnitt kann in Großbritannien eine Firma in 13 Tagen gegründet werden. Ein weiterer Pluspunkt ist das geringe Stammkapital, welches für die Firmengründung benötigt wird. Schon 1 Pfund genügt als Grundkapital. In Deutschland stehen dem 25.000 Euro zur Gründung einer GmbH gegenüber. Das Grundkapital kann bei der englischen Limited jederzeit erhöht werden. In der Regel werden britische Firmen mit einem Stammkapital in Höhe von 1.000 Pfund begründet. Hinzu kommt, dass man in Großbritannien nicht mit dem Privatvermögen haften muss. Die englische Limited kann weltweit - ohne bürokratische Hürden - Niederlassungen gründen. Verbleibt die Administration der Gesellschaft zeitweise in Großbritannien, profitiert die Gesellschaft auch weiterhin vom günstigen britischen Steuerrecht. Sollte die Limited Insolvenz anmelden, kann jederzeit eine neue Firmengründung unternommen werden.

 

Niedrige Steuersätze begünstigen Firmengründungen

Der Steuersatz für die Körperschaftssteuer liegt auf der britischen Insel bei gerade mal 28 Prozent - der niedrigste Steuersatz aller Industrienationen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 55.000 Pfund sind umsatzsteuerpflichtig. Wer weniger umsetzt, kann freiwillig diese Steuer zahlen, muss sich jedoch eine Umsatzsteuernummer - die VAT-Nummer - besorgen. Lediglich Unternehmen, die in Großbritannien Millionenumsätze erzielen, sind regelmäßigen Wirtschaftsprüfungen ausgesetzt.

 

Günstig wirkt sich auch der flexible britische Arbeitsmarkt auf Firmengründungen aus, denn die Regulierungen hinsichtlich der Arbeitnehmer sind sehr gering. Einen weiteren positiven Punkt für Unternehmen stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Konsultationsverfahren legen diesen fest, mit abrupten rechtlichen Änderungen müssen die Firmen nicht rechnen. Ebenso gestalten sich der Erwerb oder die Anmietung von Gewerbeimmobilien unkompliziert. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte und die geringen Personalkosten qualifizieren Großbritannien ebenfalls zum Standort für Unternehmensgründungen.

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